∽ Erste Tätigkeitsstätte Dauerhafte Zuordnung
Erste Tätigkeitsstätte Zuordnung und Leiharbeit ~ Dauerhafte Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte Die typischen Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind vgl § 9 Abs 4 Satz 3 EStG die unbefristete Zuordnung zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung die Zuordnung für die Dauer des gesamten Dienstverhältnisses oder die Zuordnung über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus
Arbeitsrechtliche dauerhafte Zuordnung erforderlich ~ Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur entstehen wenn der Mitarbeiter an diesem Ort mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig werden wird Das Gegenteil sind kurzzeitige Einsätze auf die sich der Arbeitnehmer nicht dauerhaft einstellen kann Der Gesetzgeber hat diese Nachhaltigkeit durch den Begriff der „dauerhaften Zuordnung“ ins Gesetz aufgenommen
Erste Tätigkeitsstätte durch dauerhafte Zuordnung ~ Januar 2014 nicht mehr geprüft werden muss wo der Arbeitnehmer seinen dauerhaften Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit hat entscheidend ist die dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung durch den Arbeitgeber
Leiharbeitnehmer Erste Tätigkeitsstätte Steuern Haufe ~ Mit dem teilweise inhaltsgleichen Urteil v 1142019 VI R 3616 hat der BFH zum Fall eines Hafenarbeiters der regelmäßig auf einen Tag befristet beschäftigt wurde entschieden dass aufgrund der Zuordnung für jeweils einen Tag dauerhafte Zuordnungen des § 9 Abs 4 Satz 3 Alt 2 EStG und damit jeweils erste Tätigkeitsstätten
BFHEntscheidung zur ersten Tätigkeitsstätte 1 ~ Dauerhafte Zuordnung Von einer dauerhaften Zuordnung ist nach den in § 9 Abs 4 Satz 3 EStG aufgeführten Regelbeispielen auszugehen wenn der Arbeitnehmer unbefristet für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll
Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte nur bei dauerhafter ~ Auch wenn ein Arbeitnehmer ununterbrochen länger als 48 Monate auf einer Baustelle gearbeitet hat wird diese nicht zu seiner ersten Tätigkeitsstätte wenn sich der Zeitraum aus mehreren befristeten Einsätzen zusammensetzt Das entschied jetzt das Finanzgericht Münster Az 1 K 44716 E
Reisekostenrecht Wann liegt eine dauerhafte Zuordnung vor ~ Ist arbeitsrechtlich eine dauerhafte Zuordnung zu einem Entleihbetrieb gesetzlich untersagt und folgt das Steuerrecht – was diese Zuordnungsfrage betrifft – dem Arbeitsrecht kann sich auch steuerrechtlich keine dauerhafte Zuordnung ergeben die zu einer ersten Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers führt
Erste Tätigkeitsstätte ~ b erste Tätigkeitsstätte durch zeitliche Kriterien Da der Arbeitgeber wie oben erörtert nicht verpflichtet ist eine Zuordnung für einen Arbeitnehmer vorzunehmen hat der Gesetzgeber als Alternative zeitliche Kriterien für die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte festgelegt Rz 25 Ab 2014 gehen die Finanzämter nach §9 Abs4 Satz
Erste Tätigkeitsstätte aufgrund quantitativer ~ Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber zu einer Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig kommen quantitative zeitliche Ersatzkriterien zum Einsatz Bei der quantitativen Prüfung kommt es allein auf den zeitlichen Umfang der an der Tätigkeitsstätte zu leistenden
Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte Gültig ab 01012014 ~ Erfüllen mehrere Tätigkeitsstätten die quantitativen Voraussetzungen für eine erste Tätigkeitsstätte kann der Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte bestimmen Macht er das nicht wird die der Wohnung des Arbeitnehmers am nächsten liegende Tätigkeitsstätte festgelegt
By : nina